Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten!

Wer ist mein Ansprechpartner? Kann ich in meiner Wohnung bleiben? Wie lange dauern die Arbeiten? Zu einer Modernisierung gibt es jede Menge Fragen.

Die wichtigsten Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt  zu uns auf. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Wer ist Ansprechpartner während der Modernisierungsmaßnahme?

Die NHW-Bauleitung und das für Sie zuständige Servicecenter.

Was passiert mit den Küchen der Mieter während der Modernisierung?

Wenn wir in den Küchen alle Leitungen erneuern, werden die Küchen von Schreinern ausgebaut und eingelagert. Nach Fertigstellung bauen die Schreiner die Küchen fachgerecht wieder ein. Durch die Modernisierungsmaßnahme kann es zu geringfügigen Veränderungen der Küchenmaße kommen. Hier erhalten die Mieter auf Kosten des Vermieters eine neue Arbeitsplatte.

Viele Mieter nehmen eine Modernisierung zum Anlass und kaufen sich eine neue Küche. In diesen Fällen helfen wir bei der Entsorgung der alten Gegenstände. Bitte beachten Sie, dass wir als Vermieter nur die ausgebauten Küchen wieder fachgerecht montieren und ggf. anpassen, wenn bauliche Veränderungen dies bedingen.

Wo werden meine Gegenstände vom Keller oder vom Dachboden eingelagert und kann ich jederzeit auf diese zugreifen?

Die Keller und Dachböden müssen nicht grundsätzlich leer sein, sondern der Zugang zu Rohrleitungen/Elektroleitungen/ etc. muss möglich sein. Wenn in bestimmten Fällen ein Mieterkeller leer sein muss, werden die Gegenstände in Containern eingelagert. Ein Zugang zum Container ist leider während der Modernisierung nicht möglich, da in einem Container mehrere Mieterkeller eingelagert werden.

Wieviel Mietminderung bekomme ich?

Es kommt auf den Umfang und die Dauer an. Bitte beachten Sie hierzu die projektbezogene Modernisierungsankündigung. Eine Mietminderung muss vom Mieter schriftlich beantragt werden.

Wer kommt für Schäden auf, die während der Modernisierungsmaßnahme entstehen?

Es kommt darauf an, wer den Schaden verursacht hat. Entweder der Mieter, dann kommt ggfls. die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf oder die Versicherung der NHW, wenn der Schaden durch uns verursacht wurde.

Kann ich meine Wünsche und Vorstellungen einbringen?

Unsere Mieter dürfen bei der Art der Tapeten und Wandfarben mitbestimmen. 

Was passiert mit meinen Bodenbelägen bzw. Tapeten?

In den Räumen, die wir modernisieren (z. B. Flur, Küche, Bad) erneuern wir ggfls. Bodenbeläge und die Tapeten. In allen anderen Räumen bleiben Ihre Böden und Tapeten. Beschädigungen, die zum Beispiel durch den Einbau neuer Fenster entstehen werden selbstverständlich instandgesetzt.

Was ist, wenn ich im Urlaub bin? Muss ich während der Maßnahme vor Ort erreichbar sein?

Der Zugang in die Wohnung, die modernisierten Räume, Keller und Dachboden muss gewährleistet sein. Vielleicht geben sie die Schlüssel einem Nachbarn ihres Vertrauens. Ggf. wird im Zuge der Modernisierung eine Schließanlage eingebaut, sodass die Handwerker jederzeit Zutritt haben. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, jederzeit Ihre Wohnung zu betreten, soweit es die Baumaßnahmen zulassen.

Wie unterstützt mich die NHW, wenn ich dauerhaft aus- und umziehe?

Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig und sinnvoll ist, versuchen wir eine passende Wohnung zu finden. In diesen Fällen können wir die Kündigungsfrist moderat gestalten.

Sprechen Sie hierzu Ihr Servicecenter an.
 

Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Wohnung bleiben kann, welche Alternative wird mir von der NHW geboten?

Sollte aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Ersatzwohnung notwendig sein, organisieren und finanzieren wir den Umzug und übernehmen die Kosten für das Ummelden von Telefon und Internet. Es gibt auch die Möglichkeit, eine individuelle Lösung zu finden. Sprechen Sie hierzu nach Erhalt der Modernisierungsankündigung Ihr Servicecenter an.

Kann ich während der Modernisierungsmaßnahme in meiner Wohnung wohnen bleiben?

Ja, wir modernisieren im bewohnten Zustand. Wir stellen z. B. Sanitärcontainer sowie Kochgelegenheiten zur Verfügung. Während der üblichen werktäglichen Zeiten ist jedoch mit Baustellenbetrieb zu rechnen.

Was kostet mich die Modernisierung?

Während der Maßnahme fallen keine zusätzlichen Kosten an, es sei denn man hat Sonderwünsche. Nach Abschluss der Maßnahme kann eine Mietanpassung erfolgen. Die Mietanpassungen werden rechtskonform berechnet und in der Modernisierungsankündigung einzelfallbezogen erläutert. Es gilt eine Mitwirkungspflicht des Mieters bei der Modernisierungsmaßnahme.

Wie lange dauern die Arbeiten in der Wohnung und in dem Haus?

Je nach Umfang der Modernisierungsarbeiten dauern die Arbeiten in ihrer Wohnung 8 - 10 Wochen. Bis eine Vollmodernisierung in einem ganzen Haus und der Außenanlage abgeschlossen ist, kann es mehrere Monate (bis zu einem Jahr) dauern. Einen genauen Zeitplan erhalten Sie zum Start der Modernisierung von Ihrem Servicecenter.


Ihr persönlicher Kontakt

Service-Telefon: 0800 333 1110

Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und
Freitag von 8 bis 12:30 Uhr

E-Mail: mieterservicenoSpam@naheimst.de